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Schwangerenbetreuung


Frauenärztin Sabine Kühlcke im Gespräch mit einer Patientin.

Die Zeit der Schwangerschaft ist eine ganz besondere und die Begleitung und Betreuung von Frauen in diesem Lebensabschnitt liegt uns ganz besonders am Herzen. Dafür bieten wir Ihnen neben der ärztlichen Vorsorge ebenfalls eine Begleitung Ihrer Schwangerschaft durch "unsere" Hebammen an. Die Praxis der Hebammen an der Fera liegt Tür an Tür zu unserer und ermöglicht uns so eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Wir möchten Sie hier über Untersuchungen in der Schwangerschaft informieren.

Untersuchungen in der Schwangerschaft

Vorsorgeuntersuchung

Eine Untersuchung sollte bis zur 30. Schwangerschaftswoche ca. alle 4 Wochen erfolgen. Im letzten Abschnitt der Schwangerschaft sind Vorsorgeuntersuchungen etwa im Abstand von je 2-3 Wochen vorgesehen. Zur Vorsorge gehört bei jedem Termin die Messung von Blutdruck und Gewicht sowie die Untersuchung des Urins. Durch die regelmäßige Vorsorge können Schwangerschaftsrisiken frühzeitig erkannt und entsprechend reagiert werden. Alle Untersuchungsergebnisse werden in Ihrem Mutterpass dokumentiert. Auch Hebammen können in der Schwangerschaft Vorsorgen durchführen. Ab der 16. SSW können diese Termine auch im Wechsel durch unsere Hebammen erfolgen.

Ultraschall

In der Schwangerschaft sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:

1. Ersttrimesterscreening / frühe Feindiagnostik: Bei dieser speziellen Ultraschalluntersuchung wird zwischen der 12. und 14. SSW die sogenannte "Nackentransparenz" (NT) bei Ihrem Kind gemessen, dadurch können 75 % aller Kinder mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) erkannt werden. Wird noch ein zusätzlicher Bluttest durchgeführt, bei dem das Papp-A und das freie ß-HCG gemessen werden, kann die Erkennungsrate auf 90 % gesteigert werden. Außerdem wird die Gesamtentwicklung des Kindes beurteilt. Sollten Sie keine NT-Messung wünschen ist natürlich auch eine kleinere Ultraschalluntersuchung möglich. 

2. Feindiagnostik: In der 22. SSW findet eine weitere Ultraschalluntersuchung statt, um Fehlbildungen oder Erkrankungen bei Ihrem Kind zu erkennen. Hier wird neben der Gesamtentwicklung des Kindes die Anlage der einzelnen Organe wie Gehirn, Herz und Nieren überprüft. Wir sind darauf spezialisiert diese Untersuchungen bei Ihrem Kind durchzuführen. Natürlich können Sie diese Untersuchungen auch ablehnen. In diesem Fall führen wir eine Basisuntersuchung durch. 

3. Drittes Screening: Zwischen der 29. und 32. SSW findet die dritte Ultraschalluntersuchung statt. Hier wird auf die Größenentwicklung und die Körperstrukturen des Kindes geachtet. Sie dient auch dazu die Lage des Kindes im Mutterleib vor der Geburt zu bestimmen, sowie zur Beurteilung der Plazenta und zur Bestimmung des Verhältnisses von Fruchtwassermenge zu Kindsgröße.

Eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung in der 36. Schwangerschaftswoche kann sinnvoll sein.

Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden, um gegebenenfalls eine entsprechende Diagnostik oder Therapie einleiten zu können.

Blutuntersuchungen

Zu Beginn der Schwangerschaft sollte eine Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors (falls noch nicht bekannt), sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtests erfolgen, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Der Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche wiederholt, um zu überprüfen, ob in der Zwischenzeit eine Blutgruppenunverträglichkeit aufgetreten ist.

Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal Rhesus negativ festgestellt wurde, kann ab der 16. Schwangerschaftswoche mit dem modernen NIPT-Verfahren die kindliche Blutgruppe bestimmt werden. Ist das Baby Rhesus positiv erhalten Sie in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche eine Spritze, die Antikörper gegen das kindliche Rhesusantigen enthält (Anti-D), um einer möglichen Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind vorzubeugen.

Sollte bei Ihnen eine Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) notwendig sein oder Blutungen auftreten, erhalten Sie die Spritze auch zu einem anderen Zeitpunkt.

Wenn in Ihrem Impfpass nicht dokumentiert ist, dass Sie zweimal gegen Röteln geimpft sind, wird der Immunstatus im Blut überprüft.

Zusätzlich wird ein Test auf Syphyllis (Lues) durchgeführt. In der Frühschwangerschaft wird auch eine Urinprobe (Morgenurin) auf Chlamydien untersucht, da eine Chlamydieninfektion den Verlauf Ihrer Schwangerschaft ungünstig beeinflussen kann.

Nach der 32. Schwangerschaftswoche wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine mögliche bestehende Infektion mit dem Hepatitis B-Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.

Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS-Virus) durchführen zu lassen, da diese Infektion bei Eintritt einer Schwangerschaft erfahrungsgemäß nie gänzlich auszuschließen ist.

Falls Sie oder Ihre Mutter sich nicht erinnern können, ob Sie eine Infektion mit Windpocken durchgemacht haben und Sie auch nicht geimpft sind, wird auch hier der Immunstatus im Blut überprüft.

Zu Ihrer Sicherheit bestimmen wir auch zu Beginn der Schwangerschaft Ihre Schilddrüsenwerte aus dem Blut (TSH).

Untersuchung auf Schwangerschaftsdiabetes

Ein Schwangerschaftsdiabetes (Zuckerkrankheit) tritt etwa bei jeder 12. Schwangeren auf.

In der 24.–28. SSW wird ein Screening auf das Vorliegen eines Schwangerschaftsdiabetes mittels oralem Glucosetoleranztest (oGTT) durchgeführt.

Hierbei wird einmal nüchtern und 1 Stunde nach Trinken einer Zuckerlösung mit 75 g Glucose Blut abgenommen, in manchen Fällen nochmal nach 2 Stunden.

Fruchtwasseruntersuchung / Chorionzottenbiopsie

Durch eine Fruchtwasseruntersuchung (medizinisch "Amniozentese") oder eine sogenannte Chorionzottenbiopsie (CVS) kann das Vorhandensein einer kindlichen Chromosomenstörung sicher ausgeschlossen werden. Eine Fruchtwasseruntersuchung/CVS birgt jedoch auch Gefahren für das Kind in sich: bei ca. jeder 200. Untersuchung kommt es zu vorzeitigen Wehen und einer Fehlgeburt. Daher sollte möglichst nur dann eine Fruchtwasseruntersuchung/CVS durchgeführt werden, wenn Ihr persönliches Risiko im Ersttrimesterscreening hoch ist, dass Ihr Kind an einer Chromosomenstörung leidet.

Untersuchungen auf Chromosomenstörungen

Abhängig vom Alter der Mutter besteht ein gewisses Risiko, dass Ihr Kind unter einer Chromosomenstörung leidet. Die häufigste Chromosomenstörung bei ungeborenen Kindern ist eine Trisomie 21, die sich beim Kind als "Down-Syndrom" äußert. Das Risiko steigt mit zunehmendem Alter der Mutter.

Folgende Verfahren stehen zur Verfügung:

Um eine bessere Erkennungsrate von ca. 90 % für Trisomie 21 zu erzielen kann das Ergebnis der Nackenfaltenmessung mit zwei Hormonuntersuchungen PAPP-A und freies ß-hCG kombiniert werden.

Nicht Invasiver Pränataler Test (NIPT)

Als große Errungenschaft der Medizin gilt der sogenannte PraenaTest. Mit diesem Test ist es mittlerweile möglich, direkt aus dem mütterlichen Blut festzustellen, ob Ihr Kind an der Trisomie 21, 18 oder 13 leidet und es können die Geschlechtschromosomen bestimmt werden. Bei einem erhöhtem Risiko im Ersttrimesterscreening kann dieser Test als Alternative zur Fruchtwasseruntersuchung eingesetzt werden. Dies geschieht somit ohne Risiko für ihr Kind und hat eine Sicherheit von über 99 %. Der Test ist ab 9+0 SSW möglich und kann auch bei Zwillingen durchgeführt werden. Das Ergebnis liegt nach 2 Wochen vor.

Seit 2022 ist dieser Test in einigen Fällen eine Kassenleistung.

Wir arbeiten aktuell mit Praena-Test und Veracity. Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Praena-Test

Veracity


Falls Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir werden Sie stets nach dem neuesten Stand der medizinischen Kenntnisse beraten.

Zusätzliche Untersuchungen

In Paragraph 70 des 5. Teil des Sozialgesetzbuches schreibt der Gesetzgeber vor "Die Versorgung der Versicherten muss ausreichend und zweckmäßig sein, sie darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muss wirtschaftlich erbracht werden."

Aus dieser gesetzlichen Grundlage ergibt sich, dass, abgesehen von Sonderfällen, kassenversicherte Patientinnen lediglich Anspruch auf die oben genannten Leistungen haben.

Darüber hinaus können jedoch weitere Untersuchungen und Maßnahmen sinnvoll sein, die wir Ihnen nachfolgend erläutern. Die Kosten hierfür müssten jedoch von Ihnen persönlich getragen werden. Es handelt sich um sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).

Infektionen

Verschiedene Infektionskrankheiten können während der Schwangerschaft und bei der Entbindung zu Problemen bzw. zu Störungen der Entwicklung des Kindes führen. Wichtig ist, dass viele dieser Infektionen, wie z. B. Infektionen mit Zytomegalievirus oder mit Toxoplasmose, sowie mit B-Streptokokken in der Schwangerschaft ohne Symptome oder symptomarm verlaufen, so dass sie nicht akut bemerkt werden.

Trotzdem können solche Infektionen zu einer Schädigung des Kindes führen. 

Zytomegalie-Virus-Infektion (CMV-Infektion)

Die Zytomegalie-Virus-Infektion ist die häufigste Infektion in der Schwangerschaft. Sie betrifft jährlich 1 bis 4 Prozent der Schwangeren, die keinen Immunschutz durch eine schon früher durchgemachte Infektion haben. Ca. 10% der betroffenen Kinder zeigen bei der Geburt oder später Infektionssymptome, bei 10 - 15% der Kinder kommt es zu teilweise ernsthaften Spätschäden.

Die Frauen mittleren Alters in Deutschland stecken sich hauptsächlich über virushaltigen Speichel und Urin symptomloser Säuglinge und Kleinkinder an. Ca. 60% der deutschen Frauen im gebärfähigen Alter haben die Infektion durchgemacht und besitzen Antikörper, so dass keine Erstinfektion mehr stattfinden kann. Ca. 40% der Frauen haben noch keine Infektion durchgemacht. Im Allgemeinen sind Schäden des Kindes nur bei der Erstinfektion der Mutter in der Schwangerschaft zu erwarten.

Um eine Infektion zu verhindern sollten Schwangere ohne Immunschutz den Kontakt mit Körperflüssigkeiten von Kleinkindern meiden bzw. häufig Hände waschen und ggf. desinfizieren.

Um eine Infektion in der Schwangerschaft erkennen zu können wird diesen Schwangeren eine Kontrolle alle 8-10 Wochen empfohlen.

Ringelröteln (Parvovirus B19)

Die Ringelröteln sind eine Kinderkrankheit, gegen die es leider keine Impfung gibt (nicht zu Verwechseln mit den Röteln). Wichtig zu wissen ist, dass die Ringelröteln-Infektion im Erwachsenenalter in mehr als 60% ohne typische Symptome verläuft. Daher kann die Infektion nur durch eine Blutuntersuchung (IgG- und IgM-Antikörperbestimmung) erkannt werden. Die Ringelröteln werden durch ein Virus (Parvovirus B19) verursacht. Es handelt sich ebenso wie bei den Windpocken um eine Tröpfcheninfektion. Auch hier sind Patientinnen, die die Infektion bereits durchgemacht haben (ca. 60%) vor einer Erkrankung in der Schwangerschaft geschützt.

Bei nicht geschützten Patientinnen besteht ein erhöhtes Risiko für kindliche Komplikationen (ausgeprägte Anämie und Wassersucht), die ohne Blutaustausch zum Absterben des Kindes führen können, insbesondere zwischen der 14. und 28. Schwangerschaftswoche. Da das Ansteckungsrisiko vor Beginn des Exanthems (Hautausschlag) am höchsten ist und im Erwachsenenalter die Infektion atypisch verläuft, kann man sich vor einer Infektion meist nicht erfolgreich schützen. Daher sollte der Immunstatus bei Beginn der Schwangerschaft bekannt sein.

Toxoplasmose

Infektionsquellen sind: Katzenkotkontakt, Genuss von rohem Fleisch, Kontakt mit Staub oder Erde und nicht abgewaschenem rohen Obst und Gemüse. Die Infektion führt bei gesunden Schwangeren selten zu Symptomen. Bei Erstinfektion der Mutter kurz vor oder während der Schwangerschaft können jedoch ohne Behandlung für das Kind schwerwiegende Folgen auftreten.

In Deutschland haben ca. 35-40% aller schwangeren Patientinnen diese Infektion durchgemacht und sind daher geschützt. Bei nicht geschützten Patientinnen sollte eine Kontrolle in der Frühschwangerschaft und ca. alle 8-10 Wochen erfolgen. Falls eine akute Infektion festgestellt wird, kann eine antibiotische Behandlung das Risiko einer Übertragung auf das Baby vermindern.

Gruppe B-Streptokokken (GBS)

Kurz vor der Geburt, ca. in der 36. Schwangerschaftswoche, kann durch die Untersuchung eines Abstriches ausgeschlossen werden, dass sich in den Geburtswegen bestimmte Bakterien befinden, die Ihr Kind unter der Geburt infizieren können und dann zu schweren Infektionen beim Kind führen.

Es handelt sich hierbei um ß-hämolysierende Streptokokken der Gruppe B. Falls diese bei Ihnen nachgewiesen werden, kann unter der Geburt eine entsprechende Therapie erfolgen.

Zusätzliche Hinweise

Allgemein empfohlen wird die prophylaktische Gabe von 0,4 mg Folsäure pro Tag in den ersten drei Monaten zur Senkung der Häufigkeit von "offenem Rücken“ (spina bifida), sowie die Einnahme von täglich 150 Mikrogramm Jodid zum Schutz vor angeborener kindlicher Schilddrüsenunterfunktion.